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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Power4-Group GmbH (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

1.1.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von Paragraf 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

1.2.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

1.3.
Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden, bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen (§ 126 BGB) Zustimmung von der power4-group und sind für jeden Einzelvertrag gesondert schriftlich (§ 126 BGB) von der power4-group zu bestätigen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.4.
Power4-group ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Änderungen dieser AGB wird der power4-group dem Kunden spätestens zwei (2) Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich mitteilen. Die Zustimmung des Kunden zu den mitgeteilten Änderungen gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen der power4-group schriftlich angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung weist die power4-group den Kunden in ihrer Mitteilung über die Änderung dieser AGB besonders hin.

§ 2 Angebot und Vertagsabschluss

2.1.
Soweit der Kunde schriftlich oder telefonisch eine Bestellung aufgibt, gilt diese als bindender rechtsgeschäftlicher Antrag gemäß § 145 BGB. Power4-Group kann diesen innerhalb von zwei Wochen annehmen.

2.2.
Der Vertrag kommt nicht bereits mit Bestätigung des Eingangs der Bestellung zustande. Der Vertrag kommt zustande durch Bestätigung der Bestellung, gleich durch welches Kommunikationsmedium übermittelt, durch ausdrückliche Annahme und durch Lieferung bzgl. Leistung binnen 2 Wochen ab Datum des Zugangs der Bestellung.

2.3.
Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber an, dass die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelungen Vertragsbestandteil werden und dass eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie solche des Hauptauftraggebers keine Gültigkeit haben, und zwar auch dann nicht, wenn in der Leistungsbeschreibung des Auftrags oder in sonstigen Schriftstücken auf sie Bezug genommen wird. Einzige Ausnahme hier ist eine schriftlich, von beiden Seiten unterzeichnete gesonderte Vereinbarung beider Vertragspartner.

2.5.
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form-, wie z.B. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb der Frist von 2.1. annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

2.6. Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich. Das vereinbarte Honorar ist ungeachtet dessen zur Zahlung fällig, ob die Mitarbeiter des Unternehmens an den angesetzten Trainingsterminen teilnehmen.

§ 3 Zahlung

3.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind alle Rechnungsbeträge sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.

3.2.
Festpreise haben nur dann Gültigkeit, wenn sie als solche vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt, alle Leistungsfristen schriftlich vereinbart wurden und sich keine weiteren Arbeiten oder Änderungen ergeben.

3.3.
Im Übrigen ist der Auftragnehmer an Angebotspreise, die nicht Festpreise sind, nur für einen Zeitraum von 2 Wochen nach Vertragsabschluss gebunden. Sonderpreise fallen nicht in diese Regelung und werden daher separat und schriftlich vereinbart, mit der jeweiligen Frist.

3.4.
Die Zahlung des Kaufpreises hat, wenn nicht anders vereinbart, ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

§ 4 Training und Regelung bei Verschiebung, Änderung oder Stornierung der Seminare

4.1.
Der Auftragnehmer wird dafür Sorge tragen, dass die mit dem Vertragspartner vereinbarten Trainingstermine eingehalten werden.

4.2.
Etwaige trotzdem notwendige Verschiebungen, Änderungen oder Stornierungen werden dem Vertragspartner (bzw. bei firmeninternen Trainings mit dem Auftraggeber) rechtzeitig vor den betreffenden Terminen schriftlich mitgeteilt. Ausgeschlossen hiervon sind Einwirkungen durch höhere Gewalt sowie kurzfristige, ärztlich attestierte, Arbeitsunfähigkeit des Trainers selbst.

4.3.
Bei Ausfall eines Trainers wird der Auftragnehmer den Vertragspartner ohne schuldhaftes Zögern hierüber in Kenntnis setzen und entsprechende Ausweichtermine anbieten.

4.4.
Für die Durchführung offener Trainings behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich das Recht vor, einzelne Termine zu stornieren oder zu verschieben, sofern die Vertragspartnerzahl unter 10 sinken sollte oder Einwirkungen durch höhere Gewalt sowie kurzfristige, ärztlich attestierte, Arbeitsunfähigkeit des Trainers selbst eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen. In diesem Falle verpflichtet sich der Auftragnehmer, seinen Vertragspartnern die Stornierung oder Verschiebung ohne schuldhafte Verzögerung schriftlich mitzuteilen. Eine bis dahin bereits gezahlte Vergütung wird ausschließlich für stornierte Trainingsveranstaltungen zurückerstattet. Sofern der Auftragnehmer entsprechende Ausweichtermine bekannt gibt, ist eine Erstattung der bereits gezahlten Vergütung ausgeschlossen.

§ 5 Seminarmaterialien, Urheber- und Nutzungsrechte
Sämtliche vom Auftragnehmer ausgegebene Dokumentationen und Arbeitsmittel werden dem Vertragspartner nur für den vereinbarten Zweck überlassen. Eine – auch nur auszugsweise – Vervielfältigung und/oder Überlassung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der power4-group GmbH nicht zulässig.

§ 6 Datenverarbeitung zur Vertragsdurchführung nach dem Bundesdatenschutzgesetz

6.1.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle, die Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner betreffenden, personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu speichern oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

6.2.
Im Rahmen von Trainings bekannt gewordene Daten werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich internen Zwecken.

6.3.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über die im Zusammenhang von Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Tatsachen, zur Verschwiegenheit.

§ 7 Terminverschiebung, Umbuchung
Wünscht der Vertragspartner eine Verschiebung bereits beauftragter, firmeninterner Trainingsmaßnahmen vor oder nach bereits erfolgtem Start der Maßnahme, hat er dies mindestens 4 Wochen vor dem betreffenden Trainingstermin dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich anzuzeigen, ansonsten ist unbeschadet der Nichtdurchführung der Trainingsmaßnahme das vereinbarte Honorar in der vereinbarten Höhe zur Zahlung fällig.

§ 8 Laufzeit/Kündigung

8.1.
Die Laufzeit beträgt 12 Monate.

8.2.
Eine Kündigung der Vereinbarung ist mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten frühestens zum Ende des 6. Ausbildungsmonats des Teilnehmers möglich.

§ 9 Haftungsbeschränkung, Schadenersatz

9.1.
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung, sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Dieser Ausschluss umfasst ebenfalls nicht die Haftung für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.2.
Die Haftung ist auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Anbieters den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind (sog. Kardinalpflichten). Eine Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls nicht bei Schäden aus Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit.

9.3.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

9.4.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand

10.1.
Erfüllungsort ist der jeweilige Geschäftssitz des Auftragnehmers.

10.2.
Gerichtsstand ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.

§ 11 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 12 Sonstige Bestimmungen

12.1.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen/Ergänzungen bedürften der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht des Schriftformerfordernisses.

12.2.
Sollte eine Klausel dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine der unwirksamen Klausel möglichst nahekommende, rechtsgültige Regelung zu treffen.